Geldauflagen – im Strafverfahren zugunsten Outlaw
Gerichte und Staatsanwaltschaften können Geldauflagen verhängen, bei denen straffällig gewordene Personen als Bußgeld einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Organisation wie der Outlaw gGmbH zahlen müssen. Diese Geldauflagen dienen als alternative Strafe und ermöglichen es uns, unsere wertvolle Arbeit fortzusetzen. Wir garantieren allen Beteiligten einer Geldauflage bzw. eines Bußgeldes eine schnelle, diskrete Abwicklung und die unverzügliche Benachrichtigung über eingehende Zahlungen bzw. einen Zahlungsverzug. Vielleicht kennen Sie Richter:innen, Staatsanwält:innen oder Strafverteidiger:innen persönlich? In diesem Fall würden wir uns sehr freuen, wenn Sie ihnen vorschlagen, die Arbeit der Outlaw gGmbH durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Wir sind bei den folgenden Staatsanwaltschaften registriert:
Sachsen unter dem Firmennamen: Outlaw gGmbH
IBAN für Geldauflagen Sachsen: DE62 8505 0300 3120 1635 53
NRW unter der Nummer: E-01615
IBAN für Geldauflagen NRW: DE27 3702 0500 0007 0821 01
Informationen für Bußgeldleistende
Auch wenn Sie dieses Mal Ihre Spende nicht freiwillig leisten, möchten wir uns dennoch herzlich bei Ihnen bedanken. Sie leisten auf diese Weise einen wichtigen Beitrag für benachteiligte Kinder und Jugendliche, die unsere Hilfe suchen und benötigen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Aktenzeichen Ihrer Zahlungsauflage, das betreffende Gericht sowie Ihren Namen an. Wir informieren selbstständig das zuständige Gericht, sobald der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass für ein Bußgeld KEINE Spendenquittung ausgestellt werden kann.
Bitte zögern Sie nicht und sprechen mich gerne an!
Anke Burkhardt-Baumann fundraising@outlaw-ggmbh.de oder telefonisch 0351-89908514