Stefan Jöns (INP) und Kita-Leiterin Iris Weber

Dank Förderung und Unterstützung: Ein Kita-Badezimmer für alle Kinder der Berliner Kita Heerstraße

Barrierefrei, leicht zu erreichen und vor allem zum Wohlfühlen: Seit Anfang September können die Kinder der Berliner Kita Heerstraße das neue Badezimmer im Erdgeschoss nutzen – und fühlen sich pudelwohl. Denn dank höhenverstellbarem Waschtisch, zwei Kinder-WCs sowie einer ebenerdigen Dusche können sich hier auch Kinder mit Behinderungen freier bewegen. „Damit fördern wir nicht nur die Selbstständigkeit der Kinder, sondern ermöglichen ihr Recht auf Teilhabe am normalen Kitaablauf“, betonte Kita-Leiterin Iris Weber, die das frisch renovierte Badezimmer Ende September vorstellte.

Denn der Umbau zum Badezimmer konnte nur dank der Förderung aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ realisiert werden. Dazu waren weitere finanzielle sowie bauliche Unterstützungsleistungen nötig, die die Kita nicht allein stemmen konnte. Dank der unkomplizierten Hilfe vom Vermieter INP Control GmbH, vertreten durch Stefan Jöns, der Heizung & Sanitärtechnik-Firma Witthuhn und dem Holz- und Baustoffhandel Possling GmbH konnten diesen Arbeiten finanziert und umgesetzt werden.

„Dafür bedanken wir uns ganz herzlich und haben gemeinsam mit den Kindern ein kleines Dankeschön vorbereitet“, betont Iris Weber. Stefan Jöns folgte sogar der Einladung in die Einrichtung und schaute sich das nun für alle Kinder schwellenlos erreichbare und leicht zu bedienende Badezimmer an. Die INP GmbH hatte die vergünstigte Rechnung der Possling GmbH für die Fliesenarbeiten, inklusive der Wand- und Bodenfliesen sowie Fugenmörtel übernommen. Die Firma Witthuhn spendete den Trockenbau.

Verselbständigung und Recht auf Teilhabe

„Der Umbau war wirklich dringend nötig, damit sich dort jedes Kind, auch mit Behinderungen wohlfühlt. Davor mussten die Kinder von den Pädagog:innen in die Duschen gehoben werden, wenn diese nicht selbstständig in der Lage dazu waren“, beschreibt Iris Weber, die gemeinsam mit Fundraising-Referentin Peggy Brammert einen Antrag auf Förderung stellte. „Gerade im Sinne der so wichtigen Barrierefreiheit und Verselbstständigung und dem uneingeschränkten Recht auf Teilhabe am normalen Kitaablauf, lag uns dieses Projekt besonders am Herzen“, ergänzt Peggy Brammert und fragte nach Zusage der Förderung aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Abteilung Familie und frühkindliche Bildung des Landes Berlin die zusätzlichen Unterstützungsleistungen an. So musste der Eigenanteil zur Förderung nicht aus dem Kita-Budget finanziert werden, sondern kann wie geplant in die pädagogische Ausrüstung investiert werden.

Förderung: Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützte der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Alle 16 Bundesländer haben Verträge mit dem Bund unterzeichnet, die regeln, wie das Gute-KiTa-Gesetz umgesetzt wird und wofür die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden. Da die Berliner Kitas schon gebührenfrei sind, setzte Berlin verstärkt auf die weitere Verbesserung der Kita-Qualität.

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