
Rechtswidrige Telefonüberwachung bestätigt: Fansozialarbeit verdient mehr Schutz und Anerkennung!
Das Landgericht Dresden hat kürzlich entschieden, dass die Telefonüberwachung eines sozialpädagogischen Mitarbeiters aus dem Fanprojekt Leipzig rechtswidrig war. Das damalige Urteil stellt einen klaren Verstoß gegen die Grundrechte dar und wirft ein Licht auf die rechtliche Unsicherheit, mit der Fachkräfte in der Fansozialarbeit konfrontiert sind. In einer gemeinsamen Pressemitteilung (hier geht's zur Pressemitteilung) der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte e.V., der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der Deutschen Sportjugend und des Landesarbeitskreises Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V. wurde diese Entscheidung nun öffentlich gemacht.
Zum Hintergrund:
Das Fanprojekt Leipzig ist ein Outlaw-Angebot, das im Rahmen der sozialpädagogischen Jugendarbeit tätig ist und mit den Fanszenen von RasenBallsport Leipzig, 1. FC Lokomotive Leipzig und BSG Chemie Leipzig sowie projektbezogen mit Roter Stern Leipzig zusammenarbeitet.
Der Fall geht auf das Jahr 2014 zurück, als im Zuge einer Strukturermittlung des Landeskriminalamtes Sachsen auch ein sozialpädagogischer Mitarbeiter des Leipziger Fanprojektes ins Visier der Ermittlungsbehörden geriet. Während der Ermittlungen wurde das Telefon des Mitarbeiters über mehrere Monate hinweg überwacht. Dabei wurden zahlreiche Gesprächsinhalte und Nachrichten erfasst, transkribiert und ausgewertet. Der Fokus lag auf seiner pädagogischen Arbeit mit jungen Fußballfans, aber auch auf Fahrten zu Fußballspielen, der Organisation von Workshops und der Veranstaltungen sowie die Unterstützung bei individuellen Hilfsangeboten.
Im Januar 2025, mehr als acht Jahre nach der ursprünglichen Überwachung, entschied nun das Landgericht Dresden, dass die Maßnahme der Staatsanwaltschaft Dresden rechtswidrig war. Die Überwachung des Mitarbeiters war nach Ansicht des Gerichts ohne ausreichende rechtliche Grundlage und daher unzulässig. Das Gericht stellte fest, dass der Ermittlungsansatz nicht tragfähig war und die Maßnahme in der vorliegenden Form nicht hätte durchgeführt werden dürfen.
Bedeutung des Urteils für die Soziale Arbeit
Dieses Urteil hat für die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit eine wichtige Bedeutung, sowohl aus professionstheoretischer als auch aus berufsrechtlicher Perspektive. Sozialpädagogische Fachkräfte, wie der betroffene Outlaw-Mitarbeiter, spielen eine zentrale Rolle in der Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen, insbesondere in präventiven Projekten, die auf Beziehungsarbeit und nicht auf Repression setzen. In vielen Fällen handelt es sich dabei um langfristige, vertrauensvolle Beziehungen, die für die soziale Integration und persönliche Entwicklung von Jugendlichen entscheidend sind.
Das Urteil zeigt auf, dass Maßnahmen wie eine Telefonüberwachung, die ohne ausreichende rechtliche Grundlage erfolgen, nicht mit den Grundrechten der betroffenen Personen vereinbar sind. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht daher die Notwendigkeit, klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Soziale Arbeit zu schaffen. Darüber hinaus ist eine stabile Finanzierung notwendig, um eine nachhaltige und wirkungsvolle Arbeit zu gewährleisten. Denn nur wenn Projekte langfristig finanziell abgesichert sind, können sie wirken.
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch es stellt nur einen Anfang dar. Es zeigt, dass die Rechte der Fachkräfte in der Sozialen Arbeit gewahrt bleiben müssen, dass ihre Arbeit respektiert und nicht kriminalisiert werden darf. Nur so kann eine nachhaltige und erfolgreiche Arbeit gewährleistet werden – für die Sozialarbeiter:innen selbst und vor allem für die Menschen, die von ihrer Arbeit profitieren.
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