Compliance bei Outlaw – Integrität, Verantwortung und Selbstverpflichtung
Wir sind der Überzeugung, dass wir als Unternehmen dauerhaft nur erfolgreich sein können, wenn wir im Einklang mit gesetzlichen Anforderungen, unseren ethischen Grundsätzen und den Bedürfnissen unserer Adressat:innen handeln. Um dies zu gewährleisten, haben wir neben unserem Verhaltenskodex für Mitarbeiter:innen auch eine Grundsatzerklärung sowie eine Verhaltensrichtlinie für Geschäftspartner:innen erarbeitet. Unsere Compliance-Vorgaben bilden den Rahmen für die Zusammenarbeit in unseren Einrichtungen und mit unseren Geschäftspartner:innen.
Unsere Compliance-Vorgaben im Überblick
1. Unser Verhaltenskodex – verbindliche Erklärung für unser gemeinsames Engagement für Kinder, Jugendliche und Familien!
Wir wollen bei Outlaw ein Arbeitsumfeld schaffen, welches nicht nur auf eine hohe fachliche Expertise baut, sondern gleichzeitig auf ein werteorientiertes und ethisches Fundament. Wir arbeiten für Kinder, Jugendliche und Familien, deren Rechte, Schutz, Entwicklung und Wohlergehen im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Dieser Verhaltenskodex dient daher nicht nur als Leitfaden für unser eigenes Handeln, sondern auch als Versprechen gegenüber den Menschen mit denen und für die wir arbeiten.
Wir sind uns bewusst, dass unsere Arbeit nicht nur fachliche Kompetenz erfordert, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Sensibilität. Unser Verhaltenskodex soll unseren Mitarbeiter:innen dabei helfen, diesen Ansprüchen gerecht zu werden und gleichzeitig sicherstellen, dass wir stets im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, unseren ethischen Grundsätzen und den Bedürfnissen unserer Adressat:innen und Kolleg:innen handeln.
Alle Outlaw-Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Tätigkeit die geltenden gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen einzuhalten. Unser Verhaltenskodex bietet hierfür Orientierung. Darüber hinaus stehen unseren Mitarbeiter:innen weitere interne Regelungen und Vorgaben in unserem Intranet und Dokumentencenter zur Verfügung. Daher sind die Inhalte dieses Kodex nicht als abschließend zu verstehen.
Inhalt
1. Konzeptionelle Grundlagen und Kinderschutz
Bei allen Veränderungen in unserer mittlerweile über 30-jährigen Unternehmensgeschichte sind unsere pädagogischen Wurzeln und konzeptionellen Grundlagen nach wie vor von Bestand. Diese sind ausführlich in unserem Trägerkonzept beschrieben und bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit.
Kinderrechte sind elementarer Bestandteil unserer Arbeit!
Die Basis der institutionellen Schutzkonzepte aller Angebote und Einrichtungen bei Outlaw bildet unser Verständnis, dass zum Schutz der Kinder und Jugendlichen all ihre Rechte gewahrt und geschützt werden. Wir verfolgen daher einen kinderrechtebasierten Ansatz, indem wir Kinder und Jugendliche als eigenständige Träger von Schutz-, Förder und Beteiligungsrechten anerkennen.
Wir fördern Entwicklung!
Jeder Mensch ist einzigartig, wichtig und wertvoll. Unser Menschenbild basiert auf der Überzeugung, dass alle Menschen Interesse an einer guten Entwicklung ihrer Person, einer sinngebenden, erfüllten Lebensgestaltung und einem gelingenden sozialen Miteinander haben. Unsere pädagogische Haltung stellt den einzelnen Menschen in seinem ihn umgebenden System in den Mittelpunkt und orientiert sich daran.
Kindeswohl & Kinderschutz
Wir haben für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen mit denen und für die wir arbeiten eine besonders hohe Verantwortung. Diesen Schutzauftrag, der auch eine gesetzliche Anforderung des SGB VIII ist, haben wir in unserem Kinderschutzkonzept verankert und ausführlich beschrieben. Wir sind überzeugt: Die Sicherung des Kindeswohls ist der beste Schutz vor Gewalt und Grundvoraussetzung für Bindung, Bildung und Lernen. Das Kindeswohl bildet damit die Basis unseres pädagogischen Handelns.
2. Grundlagen unserer Zusammenarbeit
Kollegialität, Ehrlichkeit und Kooperation sind zentrale Werte, die uns für unsere Zusammenarbeit wichtig sind. Wir sind überzeugt davon, dass ein kollegiales Miteinander und gute Teamarbeit auch die Basis für unsere qualitativ hochwertige Arbeit ist.
Wir sind vielfältig und bunt!
Bei Outlaw arbeiten Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter und sonstigen persönlichen Eigenschaften. Gleiches gilt für die bei uns betreuten Kinder, Jugendlichen und Familien. Wir fördern Vielfalt und Unterschiedlichkeit und lehnen jede Form von Diskriminierung, Belästigung und Mobbing ab.
Wir lernen aus Fehlern!
Fehler passieren bei uns, wie in jedem anderen Unternehmen. Auch wenn Fehler grundsätzlich vermieden werden sollen, kommt es vor allem darauf an, wie wir mit diesen umgehen. Eine positive Fehlerkultur prägt unser Miteinander und wir nehmen Fehler zum Anlass, aus diesen zu lernen und Weiterentwicklung zu ermöglichen. Fehlerkultur bedeutet aber auch, das vermeidbares und wiederholtes Fehlverhalten bei uns Konsequenzen hat.
3. Führungskräfte
Führungskräfte bei Outlaw haben eine besondere Vorbildfunktion. Im Rahmen der Führungsverantwortung sind sie zudem im besonderen Maße für die Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen in ihrem Arbeitsbereich verantwortlich. In unserem Führungsleitbild haben wir die Anforderungen an unsere Führungskräfte zusammengefasst.
Führungskräfte haben Vorbildfunktion!
Vorbild zu sein bedeutet für Outlaw-Führungskräfte, durch ihr Handeln und ihre Persönlichkeit Menschen Orientierung zu geben. Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit sind hierfür die zentralen Elemente.
Führung heißt Verantwortungsübergabe und Kontrolle!
Outlaw fördert die Übernahme von Verantwortung durch die Übertragung von Entscheidungs- und Gestaltungsspielräumen. Gleichzeit tragen Führungskräfte die Verantwortung für ihren Arbeitsbereich. Daher ist es für Führungskräfte bei Outlaw notwendig, Arbeitsergebnisse und die Einhaltung von gesetzlichen und internen Regelungen im Rahmen ihrer Kontrollfunktion regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf korrigierend einzugreifen.
4. Integrität und Verantwortung
Wir sind der Überzeugung, dass wir als Unternehmen nur dauerhaft erfolgreich sein können, wenn wir verantwortungsvoll und im Einklang mit gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen handeln.
Wir handeln verantwortungsvoll und halten uns an die Regeln!
Integrität bedeutet für uns, dass wir uns an alle gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Regelungen halten. Dabei ist uns selbstverantwortliches Handeln ein besonderes Anliegen. So ist jede:r einzelne bei Outlaw aufgefordert, sich mit den wesentlichen Regelungen des eigenen Arbeitsbereichs auseinanderzusetzen und sich im Zweifel über diese zu informieren.
Wir entwickeln uns weiter!
Wir glauben an das Prinzip des lebenslangen Lernens und an die Notwendigkeit, sich den häufig verändernden Rahmenbedingungen unseres Arbeitsalltags zu stellen. Das bedeutet, dass wir offen sind für neue Ideen, ständig dazulernen und unser Wissen erweitern. Wir sind überzeugt, dass wir den hohen Qualitätsanspruch unserer Arbeit nur aufrechterhalten können, wenn wir die persönliche Bereitschaft mitbringen, den Veränderungen unseres Arbeitsumfeldes immer wieder neu mit Neugier und Anpassungsbereitschaft zu begegnen.
5. Datenschutz und Datensicherheit
Vertrauen ist die Basis unserer Arbeit. Das gilt zunächst für den Umgang mit den Daten unserer Mitarbeiter:innen und darüber hinaus in besonderem Maße für die pädagogische Arbeit mit unseren Adressat:innen. Diese müssen sicher sein können, dass Informationen, die sie uns anvertrauen, absolut vertraulich bleiben. Zum Schutz aller Personen, deren Daten wir verarbeiten, haben wir Datenschutzrichtlinien erarbeitet, welche ständig erweitert und fortgeschrieben werden.
Wir schützen personenbezogene Daten!
Alle Mitarbeiter:innen bei Outlaw sind verpflichtet, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich auf Weisung der Outlaw gGmbH zu verarbeiten. Neben Einzelweisungen gelten dabei auch Prozessbeschreibungen, Richtlinien und Betriebsvereinbarungen, sowie betriebliche Dokumentationen und Handbücher als Weisung.
6. Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung
Die ordnungsgemäße Dokumentation aller Geschäftsvorgänge ist wichtiger Bestandteil unserer professionellen Geschäftstätigkeit und zudem eine gesetzliche Anforderung. Wir sind verpflichtet, sämtliche Geschäftsvorfälle in allen Arbeitsbereichen ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Wir sorgen für eine vollständige und korrekte Aktenlage!
In den verschiedenen Arbeitsbereichen und Arbeitsfeldern sowie unserer Hauptverwaltung gelten unterschiedlichen Anforderungen und Dokumentationspflichten. Daher ist es die Verantwortung von allen Mitarbeiter:innen, sich über die Dokumentationspflichten und Regelungen für den eigenen Arbeitsbereich zu informieren und diesen im Arbeitsalltag nachzukommen.
7. Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Als Träger der Kinder und Jugendhilfe erhalten wir unsere finanziellen Mittel in erster Linie aus öffentlichen Geldern. Daher haben wir eine besondere Verantwortung, die uns für unsere Arbeit bereit gestellten Mittel wirtschaftlich und nachhaltig einzusetzen.
Wir handeln wirtschaftlich und setzen Ressourcen im Sinne unserer Adressat:innen ein!
Die uns durch die Refinanzierung bereit gestellten Mittel setzen wir im Sinne unserer Adressat:innen und der damit verbundenen Zweckbindung ein. Wir treffen Entscheidungen immer auch mit dem Blick auf Wirtschaftlichkeit und unter Einhaltung der Regelungen für die Beschaffung. Betriebliche Mittel nutzen wir ausschließlich für dienstliche Zwecke und im Sinne unserer Adressat:innen.
Wir gehen sorgsam mit Ressourcen um und handeln nachhaltig!
Nachhaltig und ressourcenschonend zu arbeiten ist für uns nicht nur ein wirtschaftlicher Aspekt. Für uns bedeutet Nachhaltigkeit, unsere unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen, sorgsam mit Ressourcen umzugehen und Entscheidungen auch mit Blick auf die Auswirkungen auf die Umwelt zu treffen.
8. Umgang mit Interessenkonflikten
Interessenkonflikte können entstehen, wenn sich berufliche und private Interessen überschneiden oder im Widerspruch zueinanderstehen. Hier besteht die Gefahr, dass berufliche Entscheidungen durch private Interessen beeinflusst und Entscheidungen nicht im Sinne von Outlaw getroffen werden.
Wir trennen private und beruflichen Interessen strikt voneinander!
Unsere Entscheidungen treffen wir immer im Sinne der Outlaw gGmbH. Daher sind Mitarbeiter:innen angehalten, Situationen zu vermeiden, in denen berufliche und private Interessen kollidieren könnten. Nehmen Mitarbeiter:innen einen Interessenkonflikt war, lösen sie diesen mit Unterstützung der zuständigen Führungskraft und treffen Entscheidungen im 4-Augenprinzip.
9. Meldung von Compliance-Verstößen
Unter Compliance-Verstößen verstehen wir Verstöße gegen Gesetze und interne Richtlinien. Diese können zu massiven wirtschaftlichen Schäden für Outlaw führen. Daher haben wir als Unternehmen das Interesse, von möglichen Verstößen frühzeitig zu erfahren, um Schäden von Outlaw und allen Mitarbeiter:innen abwenden zu können.
Wir sprechen Missstände im Unternehmen an!
Unsere Mitarbeiter:innen sind angehalten, mögliche Rechts- und Regelverstöße anzusprechen, wenn sie derartiges beobachten oder Anlass zur Vermutung haben, dass ein Verstoß vorliegen könnte. Zur Entgegennahme und Bearbeitung von Verdachtsmeldungen haben wir einen eigenen Hinweisgeberkanal gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.
2. Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte im Sinne des LkSG
Als Träger der Kinder und Jugendhilfe erkennen wir unsere Verantwortung entlang unserer Lieferketten an. Wir verpflichten uns daher zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und setzen uns aktiv dafür ein, menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten und bei Verstößen Abhilfemaßnahmen durchzuführen.
Wir sind der Überzeugung, dass wir als Unternehmen dauerhaft nur erfolgreich sein können, wenn wir im Einklang mit gesetzlichen Anforderungen, unseren ethischen Grundsätzen und den Bedürfnissen unserer Adressat:innen handeln. Wir legen daher großen Wert auf die Achtung der Menschenrechte – bei Outlaw und bei den Geschäftspartner:innen mit denen wir zusammen arbeiten.
Daher haben wir folgende Grundsatzerklärung auf den Weg gebracht.
3. Verhaltensrichtlinie für Geschäftspartner:innen
In unserer Verhaltensrichtline haben wir unsere Anforderungen und Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Kooperationspartner:innen, Lieferant:innen und allen anderen Geschäftspartner:innen zusammengefasst. Unter Geschäftspartner:innen verstehen wir sämtliche nicht zu Outlaw gehörende Unternehmen, von denen wir Lieferungen und Leistungen beziehen. Von diesen erwarten wir, dass sie sich an gesetzliche Regelungen, ethische und moralische Standards sowie die Anforderungen dieser Verhaltensrichtlinie halten. Hier geht´s zur Verhaltensrichtlinie für Geschäftspartner:innen.