Verantwortung übernehmen: Grundsatzerklärung zur Einhaltung von Menschenrechten

Seit dem 1. Januar 2024 gilt auch für Outlaw das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches verschiedene Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltspflichten stellt. Auch unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung liegt uns die Achtung der Menschenrechte sehr am Herzen – sowohl bei uns im Unternehmen, als auch bei unseren Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen. 

Daher haben wir eine Grundsatzerklärung verabschiedet, die unsere Haltung bezüglich Menschenrechten beschreibt und Anforderungen an unsere Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen formuliert. „Als Träger der Kinder- und Jugendhilfe erkennen wir unsere Verantwortung entlang unserer Lieferketten an. Wir verpflichten uns zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und setzen uns aktiv dafür ein, menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten und bei Verstößen Abhilfemaßnahmen durchzuführen“, kommentiert Vera Kalkhoff, Menschenrechtsbeauftragte bei Outlaw, die Grundsatzerklärung. 

„Wir sind der Überzeugung, dass wir als Unternehmen dauerhaft nur erfolgreich sein können, wenn wir im Einklang mit gesetzlichen Anforderungen, unseren ethischen Grundsätzen und den Bedürfnissen unserer Adressat:innen handeln“, ergänzt Geschäftsführerin Susanne Wolff und betont: „Wir legen großen Wert auf die Achtung der Menschenrechte – bei Outlaw und bei den Geschäftspartner:innen mit denen wir zusammen arbeiten!“

Parallel zur Grundsatzerklärung wird die Verhaltensrichtlinie für Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen veröffentlicht. „Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartner:innen, dass sie sich zur Einhaltung der Menschenrechte in ihrem Unternehmen und ihrer gesamten Lieferkette bekennen. Unsere Verhaltensrichtlinie beschreibt die Erwartungen, die wir diesbezüglich an unsere Geschäftspartner:innen stellen. Sie ist deshalb eine wichtige Basis für unsere Zusammenarbeit“, so Susanne Wolff. 

Die Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gibt´s hier oder auf unserer Website unter "Compliance".

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