Ihr dürft und könnt Euch beteiligen! Max Voß ist der erste Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt Kyritz

Das Land Brandenburg hatte im Juni 2018 den §18a in die brandenburgische Kommunalverfassung implementiert, bei dem es um die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf der kommunalen Ebene geht. Erstmals wurde Ende August 2020 in Kyritz die Stelle einer/s Kinder- und Jugendbeauftragte*n ausgeschrieben. Der 30-jährige Kindheitswissenschaftler Max Voß, der seit 2017 bei Outlaw im Jugendfreizeitzentrum Kyritz arbeitet, bewarb sich für das Ehrenamt und übt es seit Oktober 2020 aus.

"Das Gegenteil von Recht heißt nicht Pflicht sondern Unrecht", sagt der Outlaw-Sozialarbeiter Max Voß und führt weiter aus: "Ich möchte den Kindern und Jugendlichen nahe bringen, dass sie Rechte haben, dass sie sich beteiligen und mitbestimmen können, wenn es um ihre Belange geht." Dazu vertritt er in seiner neuen ehrenamtlichen Tätigkeit die Interessen von Kindern und Jugendlichen der Gemeinde Kyritz in der Stadtverordnetenversammlung und ist dabei der vermittelnde Ansprechpartner zu der Bürgermeisterin und der Verwaltung im Bereich kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung.

"Max musste eine Stellungsnahme schreiben, dass es keinen Interessenkonflikt zwischen seiner Arbeit bei Outlaw und der Tätigkeit des Beauftragten gibt", sagt Katharina Jagodzinski, Outlaw-Bereichsleiterin für die Hilfen zur Erziehung und der Familienanalogen Angebote am Standort Neuruppin. "Nach der gesetzlichen Grundlage für die Jugendarbeit, ist die Beteiligung auf kommunaler Ebene ein Teil seiner Aufgaben als Jugendsozialarbeiter", erläutert Katharina Jagodzinski und bekräftigt: "Wir sind stolz über sein Engagement!"

Eine große Herausforderung in der Pandemiezeit, denn Schulen sind perfekte Anlaufstellen, um mit der Zielgruppe die Umsetzung gemeinsam zu erarbeiten, doch durch die Schließungen war ein Kontakt bisher nicht möglich. Genug vorbereitende Aufgaben gibt es jedoch genug! Durch seine Anstellung am Outlaw-Jugendfreizeitzentrum Kyritz, das von den Jugendlichen liebevoll 'Jotti' genannt wird und das sich im Mehrgenerationenhaus der Stadt Kyritz befindet, steht Max Voß von jeher im regen Austausch mit Akteur*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung. Zudem nimmt er seit Anbeginn seiner Outlaw-Zeit an Netzwerktreffen mit anderen Trägern und Vertreter*innen der Stadt Kyritz teil. Jetzt gilt es das Netzwerk weiter auszubauen und für die Zielgruppe zu nutzen!

In Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendkoordinatorin von Kyritz gab es eine Auftaktveranstaltung zum Thema, wie die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Kyritz umgesetzt werden können. Dazu waren das Amt für Jugend, Bildung und Soziales, das Bauamt, andere Sozialarbeiter*innen sowie Projektträger wie LKJ Brandenburg e.V., "Organize" der DGB Bildungsstätten Flecken-Zechlin und Partnerschaften für Demokratie eingeladen, um den ersten Stein ins Rollen zu bringen. Daraus ergaben sich bereits aktuell einige Aufgaben für den gebürtigen Perleberger.

Bei einem Graffiti-Projekt im Stadtteil Kyritz West ist er beratend tätig und hat aktuell Empfehlungen zur Umsetzung des Vorhabens verfasst. Dabei arbeitet er in einem Netzwerk aus Stadtverwaltung, Sozialarbeiter*innen (Mobile Kinder- und Jugendarbeit, Streetwork, Offene Kinder- und Jugendarbeit), der EWS-Stadtenwicklungsgesellschaft mbH, dem Quartiersmanagement "Kyritz West", der Kinder- und Jugendkoordination der Stadt Kyritz sowie dem Mehrgenerationenhaus Kyritz. Ebenfalls wird Max Voß bei der Errichtung eines Pumptracks auf dem Gelände des Mehrgenerationenhaus Kyritz zusammen mit der Kinder- und Jugendkoordination Kyritz, dem Mehrgenerationenhaus Kyritz und der Stadtverwaltung zu Rate gezogen.

"Bei beiden Aktionen trete ich natürlich auch als Jugendsozialarbeiter auf, weil ich ja dann mögliche Planungen mit interessierten Kindern und Jugendlichen zusammen bearbeite", erklärt Max Voß und führt weiter aus: "Sowohl bei meiner Anstellung bei Outlaw als auch bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Kinder- und Jugendbeauftragter gibt es Tätigkeitsfelder, die ineinander verschmelzen. Sehr einfach gesagt, arbeite ich so wie immer, nur dass ich nun im engeren Austausch mit der Stadt- und der Stadtverwaltung stehe und die Zusammenarbeit enger ist."

Seit dem 23. Februar 2021 werden nun die Grundschulklassen im Wechsel von Distanz- und Präsenz unterrichtet. "Das muss jetzt erst einmal wieder anlaufen, dann werde ich mich den Kindern und Jugendlichen in meiner ehrenamtlichen Funktion vorstellen", freut sich Max Voß, der auch hofft bald die Jugendlichen wieder im 'Jotti‘ begrüßen zu dürfen, bei denen er schon lange wirbt: "Ihr dürft und könnt Euch beteiligen!"

 

Der § 18a besagt zur Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen:

(1) Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.
(2) Die Hauptsatzung bestimmt, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen.
(3) Die Gemeindevertretung kann einen Beauftragten für Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benennen. Für den Beauftragten gilt § 18 Absatz 3 entsprechend.
(4) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, soll die Gemeinde in geeigneter Weise vermerken, wie sie die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.

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