v.l.n.r.: Simone Stüber (Projekt Halbe Treppe - Vollzug in freien Formen für Frauen), Eike König-Bender (Leiterin der Justizvollzugsanstalt Chemnitz), Katja Meier (Justizministerin) (© SMJusDEG I Daniel Meißner)

Justizministerin Katja Meier besucht Projekt "Halbe Treppe - Vollzug in freien Formen für Frauen"

Gestern besuchte Justizministerin Katja Meier unser Projekt "Halbe Treppe - Vollzug in freien Formen für Frauen" auf dem Dreiseitenhof Mohorn und kam mit den pädagogischen Fachkräften sowie den Bewohnerinnen ins Gespräch. Im Rahmen des Projekts leben aktuell drei Frauen in der Wohngruppe - bundesweit ist es die erste Einrichtung des Vollzugs in freien Formen für weibliche Strafgefangene. Im Auftrag des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) setzt Outlaw das Angebot gemeinsam mit der Justizvollzugsanstalt Chemnitz um. Die JVA Chemnitz ist die zentrale Anstalt für den Vollzug an weiblichen Gefangenen aus den Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Im Laufe des Jahres 2022 wurde der Grundstein für das neue Projekt gelegt: Das sozialpädagogische Team erarbeitete gemeinsam mit der JVA Chemnitz das entsprechende Konzept sowie Inhalte des Projekts, dazu gehörte auch die Vorstellung und Information rund um die Projektinhalte, so mit einem Artikel im Amtsblatt Wildsdruff 02/2022 (Seite 24) und einem Tag der offenen Tür im Dezember 2022. Im Januar 2023 zogen die ersten Frauen ein.

Dazu Justizministerin Katja Meier in der Pressemitteilung vom 25.4.2023: "Mein heutiger Besuch des Projekts »Halbe Treppe« war mir auch ganz persönlich wichtig. Die Einrichtung in Mohorn ist inzwischen das dritte Projekt des Vollzugs in freien Formen, das in Sachsen in Betrieb gehen konnte. Was den Vollzug in freien Formen betrifft, sind wir in Sachsen bundesweit Vorreiter. Aufgrund des sehr geringen Frauenanteils unter den Gefangenen, werden Frauen oftmals von speziellen Behandlungsmaßnahmen ausgenommen. Als Justiz- und Gleichstellungsministerin ist es mir daher ein wichtiges Anliegen, dass wir für Gefangene sowohl im Männer- als auch im Frauenvollzug Möglichkeiten des Vollzugs in freien Formen etablieren konnten."

"Die Kolleginnen und Kollegen der JVA Chemnitz, die gemeinsam mit dem Projektträger der Outlaw gGmbH so ein großartiges Konzept entworfen haben, können daher zu recht Stolz auf das bislang Erreichte sein. Ich bin sehr beeindruckt von der professionellen Umsetzung des Projekts in Mohorn und danke allen Beteiligten ausdrücklich."

"Mit dem Projekt »Halbe Treppe« setzen wir erfolgreich einen wichtigen Bestandteil aus dem Koalitionsvertrag um. Die Einrichtung stellt auch bundesweit einen vollzugspolitischen Meilenstein dar. Im Projekt »Halbe Treppe« erhält zukünftig jede Teilnehmerin in Sachsen die Chance, – wie es das Sächsische Strafvollzugsgesetz so schön formuliert – ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen."

Einen Video-Einblick in den Besuch vor Ort gibt es hier.

Struktur, Tagesplan und sozialpädagogische Angebote

Das Projekt bietet den Frauen die Möglichkeit, außerhalb der Justizvollzugsanstalt ihre Strafe zu verbüßen und diese Zeit zu nutzen, um sich auf ein eigenverantwortliches Leben nach der Haft vorzubereiten. "Neben dem pro-sozialen Lernen im Rahmen einer positiven Gruppenkultur in kleiner Gruppe, gehört das Lernen an Vorbildern sowie die Auseinandersetzung mit individuellen Zielen zum Aufgabenspektrum der Teilnehmerinnen im Vollzug in freien Formen", erklärt Simone Stüber, Teamleiterin des Projekts, und betont: "Ich freue mich sehr über die positive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit der JVA Chemnitz und dem Vertrauen, welches den Mitarbeiter:innen und mir entgegengebracht wird. Gemeinsam unterstützen wir die Frauen dabei, ihr Leben aktiv zu gestalten, damit sie für die zukünftigen Herausforderungen gestärkt sind. Eine solide Lebenssituation ist die beste Basis für ein straffreies Leben in der Zukunft und damit auch der beste Schutz für die Gesellschaft."

Nach einer Etablierungsphase könnte eine Ausweitung auf bis zu sechs Plätze erfolgen. Die Mindestaufenthaltsdauer sollte sechs Monate betragen. In einem weiterführenden späteren Projektabschnitt sollen diejenigen Frauen konkret unterstützt werden, die auch Mütter sind und nach der Haftzeit wieder mit ihren Kindern zusammenleben wollen. Die gemeinsame und angeleitete Unterbringung von Müttern mit Kindern soll dann in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern abgestimmt werden und den Müttern einen guten Übergang in das Leben in Freiheit ermöglichen. Eine Nachbetreuung nach der Entlassung ist im Rahmen von Hausbesuchen vorgesehen.

Förderung

Gefördert wird das Projekt vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Diese Maßnahme wird finanziert aus Steuermitteln des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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