Kinderschutz bei Outlaw

Nicht erst seit Anfang 2022 ist der Kinderschutz bei Outlaw ein übergreifendes Schwerpunktthema. Doch die Novellierung des SGB VIII mit den Anforderungen zur Umsetzung des Kinderschutzes bot die Gelegenheit zu prüfen, was das Gesetz fordert, welche Anforderungen Outlaw bereits realisiert und welche Vorgaben noch umgesetzt werden müssen. Das Team Qualitätsentwicklung bearbeitet das Thema und gibt einen aktuellen Einblick sowie Ausblick in den aktuellen Stand. Thematisch verantwortlich im Team zeichnet sich Nora Schönberg, Qualitätsbeauftragte Kita an den Standorten Leipzig, Halle und Dresden.

Kinderschutz geht uns alle an! 

Um das wichtige Thema übergreifend, nachhaltig und umfassend zu kommunizieren, steckte sich das Team Qualität das übergreifende Ziel, mehr als 2.000 Kinderschutzbeauftragte für Outlaw aufzustellen. Das heißt, alle Mitarbeiter:innen sollen als Beauftragte für den Kinderschutz geschult und sensibilisiert werden. Denn Kinderschutz geht uns alle an und somit ist jede:r verantwortlich für dieses Thema und braucht Handlungssicherheit.

„Wir haben im vergangenen Jahr bereits viele Bestimmungen umgesetzt, teilweise liegen wir sogar über dem Soll der Vorgaben und sind insgesamt als Träger gut aufgestellt“, ordnet Nora Schönberg ein. Deutlich wird das bei der entwickelten Kinderschutz-Konzept-Vorlage, die alle geforderten Inhalte enthält und somit die Anforderungen auf Landesjugendamtsebene beinhaltet. „Diese ist bisher nur für betriebserlaubniserforderliche Einrichtungen gesetzlich gefordert – wir haben hier bereits auch alle stationären und ambulanten Teams sowie den OKJA-Bereich mitgedacht“, betont Nora. Auch mit der gesetzlich geforderten externen Beschwerdemöglichkeit über die Hintbox – unserem Feedback- und Beschwerdemanagement – haben wir eine wichtige Anforderung erfüllt. Insgesamt fand das Team Qualität heraus, dass Outlaw viele Maßgaben bereits vor der SGB VIII Novelle erfüllte – einigen Teams fehlten jedoch Informationen hierüber und es gab unterschiedliche Umsetzungen. „Unsere Ziele sind daher die Aktualisierung der Materialien und umfassende Informationen mit Schulungen und Weiterbildungen für alle Kolleg:innen“, so die Qualitätsbeauftragte.

Ist-Stand: Risiko- und Potentialanalyse

Vorbereitend zur Erstellung dieser Kinderschutz-Konzeptvorlage entwickelte das Team Qualität eine Risiko- und Potentialanalyse, um anhand eines umfangreichen Fragenkataloges zu prüfen, wo wir auf Unternehmensebene und in den Einrichtungen bzw. Angeboten stehen. „Bei der Erstellung haben wir auf einen hohen selbstreflexiven Anteil geachtet und möglichst wenig vorgegeben, damit alle Dimensionen des Kinderschutzes berücksichtigt und auch Kinder und Jugendliche beteiligt werden können“, gibt die Qualitätsbeauftragte einen Einblick, zum Beispiel: Wie sind Kinderrechte und Partizipationsmöglichkeiten verankert, wie sind die vorhandene Räumlichkeiten mit Blick auf den Schutz von Kindern gestaltet, wie ist Personal- und Leitungsverantwortung umgesetzt, wie ist der Kinderschutz bisher in Konzepten verankert oder wie wird das Thema bei Personaleinstellungen berücksichtigt.

Die Analyse wurde in allen Teams unserer stationären Angebote, als auch ambulanten Teams sowie im FAA- und auch OKJA-Bereich durchgeführt. Mit den Ergebnissen entstand die Kinderschutz-Konzeptvorlage, die nun von den Teams als Vorlage genutzt werden kann, um einrichtungs- bzw. angebotsspezifische Spezifika zu ergänzen. Zudem erstellte das Team eine Arbeitshilfe mit Bezug zu den Fragen aus der Risiko-Potentialanalyse für die Erarbeitung der Konzepte aller Arbeitsfelder. Die Umsetzung begleiten die Qualitätsbeauftragten an den Standorten – entweder beratend oder auch begleitend bei Teamtagen. Dafür wurde für jeden Standort oder Team in Abstimmung mit den FGL bzw. Kollegiales Leitungsteam ein individueller Fahrplan erstellt. „Denn uns ist vor allem der Prozess der Erarbeitung wichtig, um sicherzustellen, dass die Teams die Inhalte gemeinsam reflektieren und im pädagogischen Alltag leben“, betont Nora Schönberg. Der Prozess der Erarbeitung des jeweiligen Kinderschutz-Konzeptes ist indes nie abgeschlossen: Die Auswertungs-Tabelle der Risiko-Potentialanalyse bildet dabei die Grundlage, permanent zu prüfen, welche Vorgaben bereits umgesetzt oder als nächstes bearbeitet werden müssen.

Maßnahmenplan auf Unternehmensebene

Die Risiko- und Potentialanalyse auf Unternehmensebene wurde in allen relevanten Internen Services durchgeführt, um auch hier zu schauen: Wo stehen wir, was gibt es noch nicht und was wird gebraucht. Auch hier ergaben sich aufgrund der Ergebnisse verschiedene Arbeitsaufträge und das Team Qualität entwickelte einen Maßnahmenplan, an dem es aktuell arbeitet: Eine Maßnahme setzt bereits im Bereich der Personaleinstellung an: Wie können Bewerbungsgespräche gestaltet sein, um die Haltung der Bewerber:innen zum Kinderschutz sowie deren Haltung zur Eignung zu prüfen. Daran schließt eine Maßnahme mit Blick auf grundlegende Belehrungen: „Wir entwickeln hier gemeinsam mit dem Team Personalentwicklung und der akademie lernbar einen obligatorischen Kurs zum Kinderschutz in Moodle, um alle Mitarbeiter:innen angefangen beim Onboarding und dann regelmäßig gut und übersichtlich zu informieren“, beschreibt Nora Schönberg. Geplant sind zudem weitere zwei Belehrungsvideos, die dann gemeinsam mit der neuen digitalen Willkommensmappe direkt verfügbar sind. "Wir entwickeln auch eine Arbeitshilfe zum Erstellen des sexualpädagogischen Konzepts und zum Umgang mit Medien. Aktuell haben wir auch die Dienstanweisung bei Verdacht auf grenzverletzendes Verhalten strukturell bearbeitet", ergänzt Nora Schönberg weitere Maßnahmen, über welche das Team nach und nach auch berichten wird.

Ausblick

Für 2023 steht die inhaltliche Überprüfung sowie Überarbeitung der Dienstanweisungen mit Blick auf die 8a-Qualitätsstandards (§8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) im Fokus: „Unser Ziel ist, dass es nur noch eine Dienstanweisung zum Kinderschutz gibt und zwar mit je einem Leitfaden zum Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und einem zum Verdacht auf grenzverletzendes Verhalten von Mitarbeitenden gegenüber Kindern und Jugendlichen und einem dritten Leitfaden zum Umgang zu Übergriffen unter Kindern und Jugendlichen“, gibt Nora Schönberg einen Ausblick. Die dazugehörigen Inhalte und Rahmenbedingungen sollen im Kinderschutzkonzept enthalten sein und dort regelmäßig aktualisiert werden.

Gemeinsam mit der Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) soll außerdem mit Blick auf die Fürsorge und auch Rehabilitation von Mitarbeitenden nach einem Verdachtsfall auf grenzverletzendes Verhalten erarbeitet werden, wie Kolleg:innen geschützt oder gestärkt werden können; auch wie das Thema danach im Team aufgearbeitet werden kann. Für Führungskräfte soll ein Leitfaden erstellt werden, wie dieser Prozess gut gestaltet und begleitet werden kann.

Auch die Hintbox, unser Feedback- und Beschwerdemanagement, soll erweitert werden: Seit Oktober 2022 ist das Portal online für Mitarbeitende und externe Personen. Seit 15. März 2023 ist die Hintbox dank der engen Zusammenarbeit mit der Unternehmenssteuerung auch für Kinder und Jugendliche sowie einem Bereich für Angehörige verfügbar. Perspektivisch sollen auch Beschwerden hinsichtlich grenzverletzendem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden mit in die Hintbox integriert werden, um den Prozess und Ablauf über die Hintbox zu steuern und zu dokumentieren. Der Übertrag des Verfahrens in die Hintbox ersetzt dann das Beschwerdeformular.

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