Soziale Arbeit unter Druck: Outlaw unterstützt die Initiative für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der sozialen Arbeit

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen Mitarbeiter:innen des Fanprojekts Karlsruhe Strafbefehle wegen Strafvereitelung in Höhe von jeweils 120 Tagessätzen à 60 Euro erlassen. Die Betroffenen hatten sich zuvor in Ermittlungen auf ihre Schweigepflicht bezogen und ihre Aussage zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zu ihren Adressat:innen und somit auch ihrer sozialpädagogischen Arbeitsgrundlage verweigert. Die Folgen: Ordnungsgelder, Androhung von Beugehaft und – im Falle der Rechtsgültigkeit – schwerwiegende Konsequenzen wie Vorstrafen und hohe Geldstrafen (siehe Pressemitteilung des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit vom 15. März 2024).

„Soziale Arbeit allgemein und ganz besonders Fansozialarbeit kann nur wirksam und erfolgreich geleistet werden, wenn der Aufbau einer vertrauensvollen und belastbaren Beziehung zwischen den Adressat:innen und Sozialarbeiter:innen gelingt. Dies schließt ein, dass sich die Adressat:innen darauf verlassen können, dass anvertraute Sachverhalte nicht an Dritte weiter gegeben werden“ hebt Steffen Kröner, ehemaliger Outlaw-Geschäftsleiter, hervor. Steffen Kröner ist weiterhin als Berater für Outlaw tätig und hat das Fanprojekt Leipzig eng begleitet. Er betont: „In der Fansozialarbeit, aber auch in anderen Bereichen der sozialen Arbeit, wie z.B. den Hilfen zur Erziehung, müssen sich die Fachkräfte des Öfteren mit normverletzendem und auch delinquentem Verhalten auseinandersetzen und dieses mit den Adressat:innen im Sinne von Lernprozessen aufarbeiten. Aus den genannten Gründen beinhaltet das SGB VIII strenge Vorschriften zum Daten- und Geheimnisschutz. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Strafverfolgungsbehörden versuchen, die Preisgabe von schutzwürdigen Informationen zu erzwingen.“

Strafbefehle gegen Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe
Nach einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion im Oktober 2022 initiierten die Mitarbeitenden des Karlsruher Fanprojekt eine professionelle Aufarbeitung mit den Fans, um Aussprache, Verantwortungsübernahme und Entschuldigung möglich zu machen. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft lud darauf die betroffenen Mitarbeiter:innen als Zeug:innen vor. Der Zugriff auf diese sensiblen Informationen durch die Staatsanwaltschaft war für die sie jedoch keine Option. Eine mögliche Konsequenz könnte die Schließung des Fanprojekts sein – alternativ müssten die Betroffenen persönlich die Konsequenzen tragen.

„Die Gewährung eines Zeugnisverweigerungsrecht für die Fachkräfte der sozialen Arbeit wäre ein geeignetes Mittel, um die für erfolgreiche Sozialarbeit so notwendige Vertrauensbeziehung zwischen Adressat:innen und Fachkräften auch in kritischen Situationen zu schützen sowie den Fachkräften Schutz und Handlungssicherheit bei der Be- und Aufarbeitung schwieriger und heikler Problemlagen zu geben. Aus fachlicher Sicht und auch aus der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber unterstützt Outlaw deshalb die Initiative für ein Zeugnisverweigerungsrecht“, betont Steffen Kröner.

Auch Christian Zomack, Sozialarbeiter beim Fanprojekt Leipzig, äußerte sich in einem kurzen Statement auf LinkedIn zum aktuellen Thema: „Wenn du als Sozialarbeiter:in vorbestraft wirst, weil du deinen Job machst, ist das ein gewaltiger Angriff auf die Profession der Sozialen Arbeit als Ganzes. Es braucht dringend ein Zeugnisverweigerungsrecht auch für Sozialarbeiter:innen!“

Weiterführende Informationen zur Initiative gibt es hier.

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