Krisenklärung & Inobhutnahme Beelen
48361 Beelen
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Outlaw nimmt die gesetzliche Pflichtaufgabe der Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) für den Kreis Warendorf und die Städte Ahlen, Beckum und Oelde wahr. Jugendliche mit besonderen Belastungen im Alter zwischen 12 und einschließlich 17 Jahren finden bei uns Schutz und eine Möglichkeit, sich in Ruhe neu zu sortieren.
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