Überbrückungshilfe und KiBiz-Pauschale: NRW-Ministerin Josefine Paul antwortet auf Forderungsschreiben

Mitte September kündige die Landesregierung NRW erhöhte Kindpauschalen für die Jahre 2024 und 2025 sowie ein Rettungspaket für die freien Kita-Träger an. Dies solle mithilfe einer einmaligen Überbrückungshilfe von insgesamt 100 Millionen Euro gelingen, welche jedoch anteilig bei Weitem nicht ausreichen, um den anstehenden Inflationsbonus sowie die tariflichen Steigerungen zu stemmen. Bereits im Oktober berichtete Outlaw über die Überbrückungshilfe und die damit einhergehenden Herausforderungen und wendete sich im Rahmen eines Briefes an die Ministerin Josefine Paul aus dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW.

Die Forderungen blieben nicht unbeantwortet, denn Josefine Paul äußerte sich in einem Antwortschreiben zur desaströsen Kita-Finanzierung – wenngleich zur großen Enttäuschung des Outlaw-Geschäftsleitungsteams: „Unter dem Punkt 'Finanzielle Unterstützung des Landes' werden Gelder miteinander vermischt, die nichts miteinander zu tun haben. Die Ministerin geht beispielsweise auf die gestiegenen Energiekosten ein, welche das Land finanziell unterstütze. Diese Aufwendungen dürfen wir zum einen nur für diese Ausgaben verwenden und zum anderen haben die Gelder natürlich bei Weitem nicht ausgereicht, um die erheblichen Mehrkosten abzufedern“, erläutert Outlaw-Geschäftsführerin Susanne Wolff die prekäre Lage.

 „Wir sind schwer enttäuscht von dieser Antwort!“

In gleicher Weise wurde die Finanzierung der Alltagshelfer:innen in Kitas beschrieben – auch diese Gelder dürfen nur für die Aufwendungen ausgegeben werden und nicht für die Mehrkosten des TVöD-Abschlusses: „Ungeachtet der Vermischung müssen wir jeden nicht verwendeten Euro aus der Finanzierung von Alltagshelfer:innen und Energiekosten entsprechend nachweisen und nicht verbrauchte Mittel entsprechend zurückzahlen", betont Daniela Keßling, Outlaw-Geschäftsleitung Verwaltung.

Darüber hinaus wurde in dem Schreiben die Bemessungsgrundlage weiter spezifiziert und die Erhöhung der jeweiligen Kindpauschalen kommuniziert. Problematisch ist dabei allerdings, dass als Bemessungsgrundlage die Stichtagsmeldung zum 15.03.2023 angegeben wurde. Damit schaut Outlaw für den eigenen Anspruch in die Vergangenheit und Gruppenerweiterungen oder auch neue Einrichtungen erhalten gegebenenfalls keine finanzielle Unterstützung. Zudem ist weiterhin der Zahlungszeitpunkt offen und an die Verabschiedung des Haushaltes für 2024 gekoppelt.

„Wir sind schwer enttäuscht von dieser Antwort, werden aber nicht müde und kämpfen weiter, um die Finanzierung unserer Kitas zu sichern“, so Susanne Wolff.

Zurück