Benachteiligung: Berliner Senat sieht doch keine Hauptstadtzulage für Freie Träger vor

Trotz Zusage des Berliner Senats, soll es nun doch keine "Hauptstadtzulage" für die freien Träger in Berlin geben – so berichten es der rbb24 und Der Tagesspiegel am 24. Februar 2024. Diese Informationen gingen laut den Medien aus einem Schreiben von Berlins Finanzstaatssekretärin hervor. "Diese Entscheidung – in den aktuell herausfordernden Zeiten – ist für Outlaw und die freien Träger in Berlin insgesamt eine Zumutung und setzt die Benachteiligung der Mitarbeitenden der freien Träger im Vergleich zu den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes fort", kritisiert Christine Huinink, Gesamtleitung Berlin, und betont: "Wir spüren eine fortschreitende Ungleichbehandlung und das führt zu einer enormen Belastung unserer Mitarbeiter:innen." Denn auf der einen Seite wird die Bedeutung der Arbeit der freien Träger immer wieder hervorgehoben – gerade im Bereich der Kitas stellen freie Träger die Mehrheit der Kita-Plätze (2021 waren es 79 Prozent). Auf der anderen Seite führen Entscheidungen wie diese und der Ungleichbehandlung zu großem Unverständnis.

Zum Hintergrund: Seit November 2020 erhalten Erzieher:innen der Eigenbetriebe in Berlin monatlich 150 Euro als außertarifliche Zulage. Aber: Die Beschäftigten der freien gemeinnützigen Träger erhalten diese Hauptstadtzulage nicht. Dagegen hat sich auch Outlaw stark gemacht (#HauptstadtzulageFürAlle). Ende 2023 gab es dann doch die Zusage aus der Finanzverwaltung in Berlin, so schrieb der Tagesspiegel: "Lange haben die freien Träger um die 150-Euro-Zulage gekämpft. Mit dem neuen Tarifvertrag der Länder soll sie laut Finanz- und Sozialverwaltung nun kommen und sogar rückwirkend gelten." (Tagesspiegel Berlin vom 3.1.2024).

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