Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Dresden

Eine Einrichtung aus dem Bereich Kita am Standort Dresden

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine individuelle und familiennahe Form der Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut eine kleine Gruppe von max. fünf Kindern im eigenen Haushalt oder in dafür angemieteten Räumen. Die Betreuung orientiert sich entsprechend der pädagogischen Konzeption einer Tagespflegestelle an den individuellen Bedürfnissen des Kindes und der Eltern. Voraussetzung dafür ist eine enge, intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflegeperson.

In Zeiten von Urlaub, Fortbildung oder Krankheit der Tagespflegeperson haben Eltern einen Anspruch auf Ersatzbetreuung für ihr Kind. Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages für einen Betreuungsplatz wird in der Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden geregelt und entspricht den Kosten für einen Platz in der Kinderkrippe. 

Die Tagespflegeperson benötigt für die Ausübung der Tätigkeit eine gültige Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden. Als pädagogische Qualifikation ist das Curriculum „Qualifizierte Tagespflegeperson“ des Deutschen Jugendinstituts mit einem Umfang von 160 Stunden zu absolvieren oder ein pädagogischer Abschluss nachzuweisen. Der Sächsische Bildungsplan sowie die Empfehlungen des Landesjugendamtes Sachsen zur Kindertagespflege stellen verbindliche Grundlagen der Tätigkeit dar. 

Gesetzliche Grundlagen:

  • SGB VIII in § 23 Abs. 1 und im § 23 Abs. 4
  • Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) 

Kooperationen:

  • Landeshauptstadt Dresden/Amt für Kindertagesbetreuung/Fachbereich Kindertagespflege
  • Malwina e. V. Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Dresden
  • Kinderland Sachsen e. V.